Nähere Infos
zum Umweltmanagementsystem EMAS an der Uni Graz
Das Umweltmanagementsystem dient dem systematischen Umgang mit Umweltaspekten, Chancen und Risiken und der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen. Es wird vom Rektorat getragen und durch verschiedene Funktionen und Teams bearbeitet:
- Die oberste Leitung wird an der Universität durch den/die Rektor:in übernommen.
- Umweltmanager:in ist der/die Direktor:in für Ressourcen und Planung.
- Die Abteilung Umweltmanagement ist für Nachhaltigkeitsthemen an der Universität Graz zuständig, koordiniert die nachfolgenden Teams und den Klimaschutzbeirat, und setzt gemeinsam mit zuständigen Abteilungen Umweltprojekte an der Universität um.
- Das Umweltteam setzt sich aus Personen aus verschiedenen Verwaltungsabteilungen zusammen, in denen wesentliche Umweltprojekte umgesetzt werden.
- Im Nachhaltigkeitsteam werden universitätsweit Nachhaltigkeitsthemen diskutiert.
- Die Green Buddies sind in ihrem Bereich die Ansprechpersonen für das Thema Nachhaltigkeit und stehen in ständigem Austausch mit dem Umweltmanagement der Uni Graz.
- Der Klimaschutzbeirat unterstützt das Rektorat in der Entscheidungsfindung bei Klimaschutzmaßnahmen der Universität Graz.
Systemgrenzen
Das Umweltmanagementsystem gilt für die gesamte Universität Graz, mit all ihren Standorten sowie für alle Mitarbeiter:innen, die in einem direkten Dienstverhältnis zur Universität Graz stehen.
Folgende Bereiche befinden sich außerhalb der Systemgrenzen:
- Die Studierenden werden als wichtige Stakeholdergruppe betrachtet, sind aber nicht Teil des Umweltmanagementsystems.
- Universitätsfremde Organisationen und Einheiten, die an der Universität eingemietet sind (Gastronomiebetriebe, Copy-Shop etc.).
- Abteilungen anderer Universitäten, die zwar mit der Universität Graz zusammenarbeiten, aber nicht unter der Leitung und/oder Verwaltung der Universität Graz stehen.
- Prozesse, die von Fremdfirmen durchgeführt werden, gelten als ausgelagerte Prozesse. Dies sind u. a. Gebäudereinigung, Winterdienst, Wachdienst, Bautätigkeiten etc.
Legal Compliance und freiwillig bindende Verpflichtungen
Die Einhaltung der umweltrelevanten Rechtsvorschriften der Universität wird über das Legal Compliance System der Abteilung Prävention und Sicherheit sichergestellt. Relevante Rechtsvorschriften betreffen etwa das Abfallrecht, Wasserrecht, Umweltinformationsgesetz, Chemikalien-, Gefahrgut-, und Strahlenschutzrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht, Kessel- und Rohrleitungsrecht und das Veranstaltungsrecht mit den Green Meetings.
An der Direktion für Ressourcen und Planung gibt es das Register freiwillig bindender Verpflichtungen. In diesem sind zum Beispiel Kooperationen mit anderen Universitäten festgehalten, wie die Allianz nachhaltiger Universitäten, die Umweltmanagementsysteme, Betriebsvereinbarungen und Beschlüsse des Rektorats, wie der Klimaschutzbeirat.
Umweltmatrix
In der Umweltmatrix werden die Umweltaspekte und die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten der Universität dargestellt. Anhand einer Lebenswegbetrachtung werden auch jene Umweltauswirkungen betrachtet, welche vor- bzw. nachgelagert sind, wie z.B. Entsorgung und Beschaffung. Sie dient der Bestimmung von Umweltzielen, indem die bedeutenden Umweltaspekte identifiziert werden.
Stakeholder
Im Rahmen des Umweltmanagementsystems haben wir unsere Stakeholder identifiziert und sind mit ihnen in Austausch. Besonders Bedienstete und Studierende versuchen wir auch aktiv einzubinden. Bedienstete haben die Möglichkeit im Rahmen des Nachhaltigkeitsteams oder als Green Buddies zur Verbesserung der Umweltleistung der Universität beizutragen. Alle Bediensteten werden auch über Intranetbeiträge, Internetbeiträge und Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit angesprochen. Studierendeninitiativen und -organisationen können ebenfalls im Nachhaltigkeitsteam mitarbeiten.